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  Mit dem Schutz der Meere beschäftigen sich national und international eine große Zahl von politischen Verwaltungsgremien. Die Entscheidungstrukturen sind häufig schwerfällig und langwierig. In den letzten Jahren wurde den Umweltverbänden national wie international ein Beobachterstatus für die verschiedenen staatlichen Meeresschutzgremien eingeräumt. Mußten wie z.B. bis 1990 bei der 3. Internationalen Nordseeschutzkonferenz noch draußen bleiben, können wir heute an den Tagungen teilnehmen und haben Rederecht. So lässt sich für die Verbände zumindest erkennen, wer bzw. welche Regierung den Schutz der Nordsee am stärksten vorantreibt und wer nicht.

Folgende Meereschutzgremien stehen im Blickpunkt der AKN:
 
 
International Maritime Organisation (IMO)

Die IMO ist als Organisation der Vereinten Nationen (UN) für alle Schifffahrtsfragen zuständig. Ihr Umweltausschuß (MEPC) beschäftigt sich mit den Umweltauswirkungen von Schiffen. 1973 wurde ein internationales Übereinkommen zur Verhütung von Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL Übereinkommen) verabschiedet, das sich in seinen Anhängen mit der Verschmutzung durch Öl, Abgase, Chemikalien, Müll und Abwässer beschäftigt. Es dauert sehr lange bis die weltweit gültigen Beschlüsse in Kraft treten. Die Stimmenverhältnisse in der IMO rechnen sich nach der Anteilen an Welttonnage der Mitgliedsländer. So stehen erst einmal immer die wirtschaflichen Interessen der Reedereien im Vordergrund.
 
 
Internationale Nordseeschutzkonferenzen (INK's)

Hier beraten die für die Umwelt zuständigen Minister der Nordseeanrainerstaaten über Maßnahmen zum Schutz des Meeres. Die Ergebnisse sind rechtlich nicht bindend, sondern politische Absichtserklärungen. Sie erzeugen jedoch einen gegenseitigen Handlungsdruck auf die formal verantwortlichen Gremien, nicht zuletzt wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit, die sie bewirken. In den letzten vier INK´s seit 1984 erklärten die Minister z.B. die Absicht, Einträge von Nährstoffen und einigen Schadstoffen bis 1995 zu halbieren. Dies ist nur teilweise gelungen. 1995 wurde beschlossen, den Eintrag aller gefährlichen Stoffe in die Nordsee bis 2020 einzustellen. Um das zu erreichen, müsste sofort mit tiefgreifenden Veränderungen unserer Wirtschaftsweise begonnen werden. Das bewußt zu machen und dahingehend Druck zu machen sehen wir als unsere wichtige Aufgabe. Auf der 5. INK im März 2002 in Bergen, Norwegen war die Aktionskonferenz Nordsee vertreten. Den Bericht dazu finden Sie im "Tagebuch aus Bergen".
 
 
Oslo-Paris Übereinkommen (OSPAR)

Dies Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks - genannt nach den ersten Tagungsorten - soll Verschmutzungen vom Lande, durch Schiffe und Luftfahrzeuge verhüten. In seiner jetzigen Fassung ist es 1998 in Kraft getreten.
OSPAR spricht Empfehlungen an seine Mitgliedsstaaten und die Europäische Union aus, kann aber auch völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen. Die Entscheidungen werden in einer Reihe von Arbeitsgruppen vorbereitet.
 
 
Trilaterale Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres

Seit 1978 arbeiten die Niederlande, Dänemark und Deutschland zusammen, um das Wattenmeer zu schützen. Auf bisher 8 Wattenmeerkonferenzen der für Umwelt verantwortlichen Minister wurden Beschlüsse verabschiedet, die zu einem gemeinsamen Schutz und der koordinierten Überwachung des Umweltzustandes des Wattenmeeres über die Ländergrenzen hinweg führen soll. Hierzu wurde 1987 das Gemeinsame Wattenmeersekretariat (CWSS) in Wilhelmshaven gegründet. 1997 wurde von den Ministern ein "Trilateraler Wattenmeerplan" beschlossen. Im Oktober findet die 9. Wattenmeerkonferenz der Umweltminister statt.
 
 
Europäische Union (EU)

Außer unverbindlicher Aussagen über die Wichtigkeit kam Meeresschutz als gesonderte Aufgabe bei der EU bisher nicht vor.
Natürlich aber haben die meisten von der EU beschlossenen Maßnahmen auch Rückwirkungen auf den Zustand des Meeres. Besonders schwerwiegend macht sich die Landwirtschafts- und Fischereipolitik bemerkbar, die in der alleinigen Kompetenz der EU liegen. Die Küstengebiete fallen unter die EU-Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen (FFH Richtlinie) und zur Erhaltung wildlebender Vogelarten und sind somit besser geschützt. Der Geltungsbereich der im Jahre 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie erstreckt sich auch auf die Küstengewässer. Eine abgestimmte europäische Meerespolitik wird zur Zeit im Rahmen einer "Europäischen Strategie zum Schutze der Meeresumwelt" entwickelt.
 
 
Wer ist national zuständig?- die Bundesregierung

Drei Bundesministerien beschäftigen sich mit dem Nordseeschutz. An erster Stelle sind das Umweltministerium und seine beigeordneten Ämter - das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für den Meeresschutz zuständig. Zusätzlich ist das Verkehrsministerium und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit Problemen rund um die Schifffahrt befasst, während sich das Landwirtschaftsministerium mit der Bundesforschungsanstalt für Fischerei mit Problemen der Fischerei beschäftigt.
 
 
Wer ist national zuständig? - die Bundesländer

Neben den Bundesministerien sind auf der Ebene der einzelnen Bundesländer die entsprechenden Ministerien und Ämter wie z.B. die Nationalparkverwaltungen mit dem Meeres- und Wattenmeerschutz befasst. Besonders die Küstenländer und Hafenstädte Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind zum Schutz der Nord- und der Ostsee gefordert. Der Schutz des Wattenmeeres und die Nationalparkverwaltung sind Aufgabe der Bundesländer. Küstenschutz und Deichbau werden gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführt.
 
 
Bund/Länderausschuss Nord- und Ostsee (BLANO)

Da es sehr viele Ministerien, Ämter und Verwaltungen gibt, die Teilaufgaben im Meeresschutz haben, wurde der Bund/Länderausschuss Nord- und Ostsee (BLANO) gegründet. In diesem Gremium soll zwischen den einzelnen zuständigen Behörden ein gemeinsames Vorgehen und Entwickeln von Maßnahmen für den Nordsee- und Wattenmeerschutz abgesprochen werden. Hierzu wurden einzelne Gesprächskreise eingerichtet, an denen auch die Umweltverbände teilnehmen.
 
 
Grundlegende Schwäche

Meeresschutz ist wie Umweltschutz ganz allgemein eine Querschnittsaufgabe, die alle Politik- und Verwaltungsebenen betrifft.
Leider jedoch herrscht in allen Politikbereichen ein unheilvolles Ressortdenken vor. Solange z.B. auch Wirtschaftspolitiker und -ministerien mit ihren Entscheidungen keine Verantwortung für den Meeresschutz erkennen lassen, bekämpfen Umweltpolitiker allenfalls Symptome und nicht die Ursachen der Belastung.